_ vom 30. September 2025 bezüglich der Episode mit der Glasflasche nicht wesentlich von denen der ersten Einvernahme. So bestätigte er, dass eine Glasflasche im Spiel war und einer der drei Beschuldigten die Flasche genommen und kaputt gemacht habe (Einvernahme von D.________ vom 30. September 2025, Z. 374 f. und 379). Inwieweit D.________ damit bedroht wurde, bildet Gegenstand der laufenden Untersuchung und wird noch näher abzuklären sein. Sodann konnte die Polizei am Tatort tatsächlich eine kaputte Glasflasche feststellen (Ermittlungsbericht der Kantonspolizei Bern vom 28. August 2025, S. 3).