Der dringende Tatverdacht stützt sich vorwiegend auf die Aussagen von D.________ und auf die Videoaufzeichnung bzw. Bildausschnitte der Videoaufzeichnung beim Lift auf der Grossen Schanze. Gestützt darauf bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass sich die tätliche Auseinandersetzung unter Beteiligung aller drei Beschuldigten zu einem Raub oder einem räuberischen Diebstahl entwickelt hat, wobei D.________ Bargeld und eine Musikbox entwendet wurden. Im Weiteren kann im Grundsatz auch auf die Aussagen der Beschuldigten anlässlich der parteiöffentlichen Einvernahmen abgestellt werden.