Wie von der Staatsanwaltschaft korrekt festgehalten, hält das Opfer fest, dass eine beteiligte Person «kurze Jeans» getragen habe (Einvernahme vom 30.09.2025 Z. 465). Des Weiteren bestätigt das Opfer nach Vorhalt der Videoaufnahme des Lifts bei der Grossen Schanze, dass die Person mit den kurzen Jeanshosen ihn abgelenkt habe (Einvernahme vom 30.09.2025 Z. 506). Bei dieser Person handelt es sich um den Beschuldigten, weshalb sich dieser in aktiver Weise am Tatablauf beteiligt hat. Gemäss Videoaufnahme versuchte der Beschuldigte sodann das Natel des Opfers zu behändigen.