4 Mitbeschuldigten, die sich teilweise gegenseitig widersprechen, wobei auf die entsprechenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Haftantrag (S. 5) verwiesen werden kann. Hinweise für eine Falschbeschuldigung des Opfers bzw. für eine Dritttäterschaft ergeben sich aus den Haftakten nicht. Der genaue Tatbeitrag des Beschuldigten wird im Verfahren noch zu eruieren sein, wobei eine Beteiligung am mutmasslichen Raubgeschehen zum heutigen Zeitpunkt als genügend wahrscheinlich erscheint.