liche Gehör gewahrt ist. 4. 4.1 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, zusammen mit den beiden Mitbeschuldigten E.________ und G.________ am 25. August 2025 auf der Grossen Schanze in Bern einen Raub oder einen räuberischen Diebstahl zum Nachteil von D.________ begangen zu haben. 4.2 Betreffend den Sachverhalt kann dem Haftantrag der Staatsanwaltschaft (KZM 25 1818) vom 29. August 2025 zunächst Folgendes entnommen werden: D.________ alarmierte am 25.08.2025 kurz vor halb elf Uhr abends die Kantonspolizei Bern und teilte mit, er sei soeben geschlagen und beraubt worden.