1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Raubes. Mit Entscheid (KZM 25 1818) vom 30. August 2025 versetzte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den Beschwerdeführer für drei Monate, d.h. bis am 27. November 2025 in Untersuchungshaft. Anlässlich der Einvernahme des Opfers, D.________, vom 30. September 2025 stellte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, ein mündliches Haftentlassungsgesuch.