4 wendig gewesen wären. Zum Zeitpunkt, als der Beschwerdeführer den nur einmaligen Besuch von Rechtsanwalt B.________ rügte (vgl. das undatierte Gesuch um Anwaltswechsel, Posteigang Staatsanwaltschaft: 23. Juli 2025), hatte der amtliche Verteidiger das Mandat erst knapp einen Monat inne.