Dem pflichtet die Beschwerdekammer bei. Was den Einwand des Beschwerdeführers anbelangt, dass Rechtsanwalt B.________ ihm nicht alles bedingungslos glaube, ist ihm entgegenzuhalten, dass der amtliche Verteidiger nicht bloss das unkritische Sprachrohr der beschuldigten Person ist (vgl. E. 3.2 hiervor). Vielmehr obliegt es dem amtlichen Verteidiger auch, kritische Frage zu stellen, um vorbereitet zu sein, wenn solche von Seiten der Strafverfolgungsbehörde kommen. Das subjektive Empfinden des Beschwerdeführers, dass ihm Rechtsanwalt B.___