___ gehabt habe. Dieser habe die Hafteinvernahme nur kurz mit ihm vorbesprochen. Zudem habe er ihn im ersten Monat nur einmal in der Untersuchungshaft besucht und Fragen gestellt, aber keine beantwortet. In der Beschwerde bringt der Beschwerdeführer gegen die Wiedereinsetzung von Rechtsanwalt B.________ vor, dass er sein Vertrauen gegenüber Rechtsanwalt B.________ seit Beginn des Strafverfahrens verloren habe. Anlässlich einer Besprechung mit ihm habe dieser ihn beschuldigt und ihm seine Aussagen nicht geglaubt. Seither fühle er sich von Rechtsanwalt B.________ anwaltschaftlich nicht vertreten.