Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen. Mit Schreiben vom 3. November 2025 teilte Rechtsanwalt B.________ mit, dass er auf eine Stellungnahme verzichte und den Entscheid der Beschwerdekammer überlasse. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte mit Stellungnahme vom 10. Oktober 2025 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.