___ als amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers ein. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 10. Oktober 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Er stellte sinngemäss den Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei Rechtsanwalt D.________ als sein amtlicher Verteidiger einzusetzen. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gewährte der Generalstaatsanwaltschaft und Rechtsanwalt B.________ Gelegenheit, eine Stellungnahme einzureichen.