und übertrug dieses antragsgemäss Rechtsanwalt C.________. Mit undatierter Eingabe (Eingang Staatsanwaltschaft: 19. September 2025) ersuchte der Beschwerdeführer erneut um einen Wechsel der amtlichen Verteidigung. Nachdem Rechtsanwalt C.________ Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden war, widerrief die Staatsanwaltschaft am 6. Oktober 2025 dessen amtliches Mandat und setzte mit Verfügung vom 6. Oktober 2025 erneut Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers ein.