1. Gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wird ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG; SR 812.121) und Geldwäscherei (schwerer Fall) geführt. Am 24. Mai 2023 übernahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren. Nachdem der Beschwerdeführer in die Schweiz ausgeliefert worden war, erfolgte am 27. Juni 2025 die Hafteröffnungseinvernahme, wobei sich der Beschwerdeführer mit der Beiordnung von Rechtsanwalt B.______