So führt er im Beschwerdeverfahren lediglich aus, bei der angefochtenen Verfügung handle es sich nicht um ein rechtsstaatliches Dokument, sondern das Resultat eines fehlerhaften und manipulierten Verfahrens, womit er mutmasslich das Strafverfahren BM 23 40779 meint. Darüber hinaus wiederholt er die bereits in der Strafanzeige behaupteten, ihm angeblich erwachsenen Rechtsnachteile und stellt weitere rechtliche Schritte in Aussicht.