2 gilt, wenn er die Anzeige nunmehr sinngemäss auf die Staatsanwälte C.________ und D.________ sowie (erneut) auf Frau E.________ von der Kantonspolizei Bern ausweiten will. Diese Vorbringen sind im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht zu hören. Mit Blick auf die nachstehenden Ausführungen wird auch auf eine Weiterleitung an die zuständige Untersuchungsbehörde verzichtet.