3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren vom Kanton Bern eine Entschädigung von CHF 1’931.10 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Die Entschädigung des Beschuldigten für das Beschwerdeverfahren wird auf CHF 3’500.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und an Rechtsanwältin B.________ ausgerichtet.