12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die implizite Teileinstellung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 17. Januar 2025 wird aufgehoben und das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Fortführung an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückgewiesen. Soweit weitergehend wird auf die Beschwerde nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern.