Die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers, Rechtsanwältin D.________, macht mit Kostennote vom 18. Juni 2025 eine Entschädigung von CHF 1’533.80 [recte: CHF 1’931.10] (Honorar von CHF 1’635.00 [recte: CHF 1’725.00] zzgl. Auslagen von CHF 61.40 und MWST von CHF 137.40 [recte: CHF 144.70]) geltend. Die geltend gemachte Entschädigung erweist sich mit Blick auf die Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von einem Bundesordner (unterdurchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich bis überdurchschnittlich) als angemessen.