322 Abs. 2 und Art. 393 ff. StPO Beschwerde geführt werden kann. Erhebt die Staatsanwaltschaft lediglich hinsichtlich eines Teils des untersuchten Lebenssachverhalts Anklage oder erlässt sie nur insoweit einen Strafbefehl und verfügt sie bezüglich der übrigen Tatsachen nicht explizit eine Teileinstellung, liegt eine implizite Teileinstellung vor (BGE 138 IV 241 E. 2.4). Diese stillschweigende teilweise Einstellung kann vor der Beschwerdeinstanz angefochten werden (BGE 138 IV 241 E. 2.6; Urteil 7B_31/2022 vom 18. Oktober 2023 E. 2.2; je mit Hinweisen).