die Rede sein, da darin die Verletzungen umschrieben seien, aber keine Verurteilung wegen Körperverletzung erfolge. 2.4 Vorab ist festzuhalten, dass die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft treuwidrig erscheint. Der in Art. 9 BV verankerte Grundsatz von Treu und Glauben statuiert ein Verbot widersprüchlichen Verhaltens und verleiht einer Person Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen oder sonstiges, bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten der Behörden (BGE 143 V 341 E. 5.2.1; BGE 131 II 627 E. 6.1; vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1167/2019 vom 16. April 2020 E. 2.4.3).