Gegen die nach Ansicht des Straf- und Zivilklägers C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) damit verbundene implizite Teileinstellungsverfügung betreffend fahrlässige schwere Körperverletzung, eventualiter fahrlässige einfache Körperverletzung, reichte dieser, privat vertreten durch Rechtsanwältin D.________, am 29. Januar 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Er beantragte Folgendes: 1. Der Strafbefehl vom 17. Januar 2025 (Aktenzeichen BM 24 43012) in der Strafsache gegen A._____