1. Am 17. Januar 2025 erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) einen Strafbefehl gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) durch fahrlässiges Nichttreffen von Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und verurteilte ihn zur Bezahlung einer Busse von CHF 300.00. Gegen die nach Ansicht des Straf- und Zivilklägers C.___