1. Von der Eingabe des Straf- und Zivilklägers 24 vom 5. Januar 2026 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Das Ausstandsgesuch wird gutgeheissen. Die Akten gehen zur Fortsetzung des Verfahrens zurück an die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern. 4. Dem Beschuldigten/Gesuchsteller wird für seine Aufwendungen im Ausstandsverfahren eine Entschädigung von CHF 1’000.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 5. Es werden keine weiteren Entschädigungen ausgerichtet.