Zwar sind die vorangehenden Absätze zurückhaltend formuliert. Es ist mehrfach die Rede davon, dass Ermittlungen geführt werden, dass dem Gesuchsteller Delikte vorgeworfen werden und dass sich die Annahmen auf die bisherigen Ermittlungen stützen. Im Absatz, der mit dem angeführten Satz eingeleitet wird, ist in der Folge die Rede von einer geplanten Anklageerhebung und Einziehung. Die Staatsanwaltschaft erklärt hierzu, dass es sich im Kontext nicht um eine Wiedergabe von als erwiesen erachteten Fakten handle.