Ganz im Gegenteil ist dies grundlegend für kunstgerechte kriminalistische Arbeit (vgl. zum Modell des kriminalistischen Zyklus: HANSJA- KOB/GUNDLACH/STRAUB, Kriminalistisches Denken, 12. Auflage 2023, S. 123 ff.). Mit den in der Zwischenzeit durchgeführten Einvernahmen des Gesuchstellers setzt sich dieser nicht auseinander, womit auch dieses Vorbringen nicht weiter substanziiert ist. Weiter rügt der Gesuchsteller, dass das Schreiben vom 10. März 2025 und der Antrag auf Delegation vom 24. April 2025 eine Gehörsverletzung darstellten (Rz.