In Art. 3 des Gesuchs trägt er die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Kumulation mehrerer Vorfälle vor. Auch wenn er in der Folge nicht mehr explizit Bezug auf die Kumulation nimmt, so ist dennoch davon auszugehen, dass Art. 4 und 5 des Gesuchs unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen sind, da sie andernfalls verspätet wären. 2.3 Auf das ansonsten frist- und formgerechte Ausstandsgesuch ist mit dieser Vorbemerkung einzutreten.