das Gesuch am 6. Oktober 2025 gemeinsam mit einer Stellungnahme an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Am 10. Oktober 2025 ging eine unverlangte Stellungnahme des Gesuchstellers ein. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Ausstandsverfahren, bot den aktenkundigen Strafund Zivilklägern Gelegenheit zur Stellungnahme und hiess das Gesuch um Akteneinsicht des Gesuchstellers gut. Am 20. Oktober 2025 machte AW.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilkläger 46) eine Eingabe. Am 23. Oktober 2025 ging eine Stellungnahme von P._____