1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 18. September 2025 im Verfahren O 25 10540 wird aufgehoben und die Staatsanwaltschaft angewiesen, das Protokoll der Einvernahme von E.________ vom 31. August 2025, 07:35 Uhr, sowie sämtliche weiteren Aufzeichnungen dieser Beweiserhebung und Bezugnahmen darauf aus den Verfahrensakten zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'400.00, trägt der Kanton Bern.