Ob bzw. wann Messer und Dolche den Tatbestand des qualifizierten Raubes erfüllen können, muss nach dem Gesagten im Einzelfall entschieden werden und kann pauschal und zum vornherein weder bejaht noch verneint werden. Die entsprechende rechtliche Einordnung obliegt allerdings nicht der Polizei in ihrem selbständigen Ermittlungsverfahren, sondern hat vielmehr im Sinne einer vorläufigen Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft und abschliessend durch das Sachgericht zu erfolgen.