5 chung (Urteil des Bundesgerichts 6B_990/2017 vom 18. April 2018 E. 2.3.3 mit Verweis auf die Gesetzesmaterialien). Die notwendige Verteidigung setzt vielmehr erst nach der polizeilichen Vorermittlung ein, auch wenn sich diese auf eine Straftat richtet, für die grundsätzlich ein notwendiger Verteidiger eingesetzt werden muss (Urteil des Bundesgerichts 6B_338/2020 vom 3. Februar 2021 E. 2.3.4; RUCK- STUHL, a.a.O., N. 5 zu Art. 131 StPO).