3. 3.1 Den Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft (O 25 10540) lässt sich zum Sachverhalt Folgendes entnehmen: G.________ (nachfolgend: Opfer) meldete sich am 31. August 2025 um 00:58 Uhr telefonisch bei der Polizei und gab an, an seinem Domizil (H.________ (Adresse)) ausgeraubt worden zu sein. Bei der umgehenden polizeilichen Nachsuche konnte der Beschwerdeführer um 01:05 Uhr angehalten und vorläufig festgenommen werden. Um 03:20 Uhr wurde zunächst das Opfer polizeilich einvernommen, um 07:35 Uhr sodann der Beschwerdeführer. Anschliessend wurde der Staatsanwaltschaft Meldung erstattet, worauf diese eine Untersuchung i.S.v.