Diesen Antrag wies die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 18. September 2025 ab. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 1. Oktober 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte, die Verfügung vom 18. September 2025 sei aufzuheben und das Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 31. August 2025, 07:35 Uhr, sowie sämtliche weiteren Aufzeichnungen jeglicher Art dieser Beweiserhebung und Bezugnahmen darauf seien vollständig aus den Verfahrensakten zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter