(nachfolgend: Beschwerdeführer) sowie unbekannte Täterschaft ein Strafverfahren wegen Raubes (O 25 10540). Im Rahmen dieses Verfahrens stellte der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin F.________, am 5. September 2025 den Antrag, das Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 31. August 2025, 07:35 Uhr, sowie sämtliche weiteren Aufzeichnungen jeglicher Art dieser Beweiserhebung seien vollständig aus den Verfahrensakten zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten.