1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör verletzt worden ist. Die Verfügung BM 24 9318 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 9. September 2025 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Es besteht für die auszurichtende amtliche Entschädigung keine Rückzahlungspflicht.