5 gen Zeitpunkt würde lediglich die aktuelle Situation festhalten. Würden heutige Testresultate einen positiven Befund des Beschwerdeführers auf eine Geschlechtskrankheit ergeben, wäre noch immer unbekannt, seit wann eine Infektion besteht, was zur Folge hätte, dass die Knaben dennoch untersucht werden müssten. Auch wenn alle Testungen des Beschwerdeführers negativ ausfallen würden, wäre unklar, ob dieser nicht doch zur Tatzeit (2018-2023) bereits krank gewesen ist und sich hat behandeln lassen.