vgl. gleichermassen den Antrag des Beschwerdeführers auf S. 6 der Beschwerde). 4.6 Die Beschwerde ist weiter auch materiell begründet. Dem Beschwerdeführer werden mehrfach begangene sexuelle Handlungen mit Kindern gemäss Art. 187 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) vorgeworfen. Er soll mehreren Knaben an den Penis sowie Po gefasst und teilweise auch den Penis der Knaben in den Mund genommen haben. Der Beschwerdeführer ist bezüglich der ihm vorgeworfenen Handlungen weitgehend geständig.