3. 3.1 Mit Schreiben vom 21. August 2025 gelangte der Straf- und Zivilkläger C.________, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, an die Staatsanwaltschaft und beantragte, dass beim Beschwerdeführer eine Blutprobeentnahme anzuordnen und diese auf mögliche Geschlechtskrankheiten auszuwerten sei. Zur Begründung brachte er vor, der Beschwerdeführer habe eingeräumt, dass er verschiedene sexuelle Handlungen mit mehreren Kindern an unterschiedlichen Orten und zu verschiedenen Zeitpunkten vorgenommen habe.