, am 29. September 2025 Beschwerde. Er stellte unter Kosten- und Entschädigungsfolge nachstehende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern der Region Bern-Mittelland vom 09. September 2025 bezüglich Geschlechtskrankheiten (HIV, Syphilis und Hepatitis B/C, Chlamydien und Gonorrhö) sei ersatzlos aufzuheben. 2. Eventualiter sei die Verfügung gemäss Ziff. 1 aufzuheben und an die Staatsanwaltschaft zur neuen Entscheidung zurückzuweisen.