Dieser Vorwurf betreffe auch ihr privates Fahrzeug und sei unwahr, weswegen jemand Unwahrheiten über das Parkieren der beiden Autos verbreite. Ihr Chef habe nun das Gefühl, dass sie nicht parkieren könne. Die polizeilichen Abklärungen bei der «C.________» ergaben, dass diese von mindestens drei Parteien Meldungen erhielt, wonach die Fahrzeuge mehrmals auf dem Besucher - oder dem Hauswartparkplatz oder aber dem Waschplatz abgestellt worden seien. Eine Melderin stellte der Verwaltung überdies drei Fotos zu, die das Firmenfahrzeug auf den Besucherparkplätzen zeigen.