3. Zum Sachverhalt geht aus der angefochtenen Verfügung Folgendes hervor: Am 26.07.2025 begab sich B.________ (Privatklägerin) persönlich an den Schalter der Polizeiwache Thun und erklärte, Anzeige wegen Verleumdung erstatten zu wollen. Anlässlich der nachfolgenden Einvernahme schilderte sie, dass ihr Chef von der «C.________» einen Brief erhalten habe. Darin sei geschrieben worden, dass das von ihr benutzte Firmenfahrzeug immer wieder falsch parkiert werde. Dieser Vorwurf betreffe auch ihr privates Fahrzeug und sei unwahr, weswegen jemand Unwahrheiten über das Parkieren der beiden Autos verbreite.