8 3.2; 7B_650/2023 vom 6.Oktober 2023 E. 2.1.1; 1B_5/2023 vom 23. März 2023 E. 2.4; je mit Hinweisen). 7.2 Das Zwangsmassnahmengericht begründet den besonderen Haftgrund im angefochtenen Entscheid wie folgt: Der Beschuldigte ist algerischer Staatsangehöriger. Gemäss eigenen Aussagen reiste er erst vor rund zwei Monaten in die Schweiz ein. Die Ernsthaftigkeit des vom Beschuldigten geltend gemachten Asylverfahrens in der Schweiz ist angesichts der in dringendem Tatverdacht stehenden Handlungen des Beschuldigten sowie seiner Erklärung, in I._____