___ habe gedacht, er verkaufe Haschisch und man könne auf dem Video nicht sehen, ob er ein Handy oder Haschisch weitergegeben habe (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. September 2025, S. 5 Z. 155-169 [inkl. Vorhalten und Verbal]). Auch wenn nicht nachvollziehbar ist, weshalb der Beschwerdeführer E.________ dessen lilafarbenes Handy ausgerechnet in diesem Moment zurückgegeben haben soll und er später trotzdem noch ein lilafarbenes Mobiltelefon in der Hand gehalten hat (IMG_4119.MOV, ab Minute 00.21; delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 18. September 2025, S. 5 Z. 155-158 [inkl. Vorhalt];