Ebenso wenig ist erkennbar, dass einer der beiden ein Mobiltelefon weggeworfen hätte (Videosequenzen IMG_4119.MOV und IMG_4120.MOV). Zu sehen ist lediglich, dass F.________, nachdem er auf Höhe des taktilen Blindenleitsystems erneut zu Boden gegangen war, aufstand und dreimal etwas vom Boden aufhob (Videosequenz IMG_4119.MOV, ab Minute 01.04). Dass er ein Mobiltelefon aufgehoben hätte, ist entgegen den oberinstanzlichen Vorbringen der Staatsanwaltschaft nicht offensichtlich – im Gegenteil. Obwohl der ebenfalls des Raufhandels beschuldigte F._