3 enden Tatverdachts des Diebstahls noch des Raufhandels und der versuchten schweren Körperverletzung mit den Argumenten des Beschwerdeführers auseinandergesetzt und entlastende entscheidrelevante Umstände ohne nähere Begründung ausser Acht gelassen. 5.2 Zum Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV; SR 101], Art. 6 Ziff. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [EMRK; SR 0.101], Art. 3 Abs. 2 Bst. c und Art.