5. 5.1 Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Untersuchungsgrundsatzes. Zur Begründung wird ausgeführt, die Vorinstanz habe den Sachverhalt, wie er in der vorinstanzlichen Stellungnahme vom Beschwerdeführer vorgebracht worden sei, in der angefochtenen Verfügung zwar paraphrasiert. In der Folge habe sich das Zwangsmassnahmengericht jedoch weder bezüglich des dring-