_ habe sich rund zwanzig Stunden nach dem Vorfall an praktisch nichts mehr erinnern können, womit sein Zustand am 17. September 2025 klar belegt sei. 4.2 Der Beschwerdeführer bestreitet die Vorwürfe des Raufhandels, der versuchten schweren Körperverletzung und des Diebstahls.