__ erneut handgreiflich aneinandergeraten. F.________ habe sich nunmehr auch dem Beschwerdeführer zugewandt und versucht, diesen ebenfalls zu schlagen. Diesen Schlag habe der Beschwerdeführer gekonnt mit seiner linken Hand abgewandt und F.________ mit seiner rechten Faust direkt gegen den Kopf geschlagen, sodass dieser hinterrücks auf den Rücken gefallen und zweimal massiv mit dem Hinterkopf aufgeschlagen sei. F.________ habe sich rund zwanzig Stunden nach dem Vorfall an praktisch nichts mehr erinnern können, womit sein Zustand am 17. September 2025 klar belegt sei.