4. 4.1 Gemäss Haftantrag vom 19. September 2025 (nachfolgend: Haftantrag) wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer Raufhandel, versuchte schwere Körperverletzung und Diebstahl vor. Konkret habe der Beschwerdeführer zusammen mit seinem marokkanischen Zimmergenossen in D.________ (Ortschaft), E.________, dem schwer angetrunkenen F.________ dessen Mobiltelefon entwendet, indem sie ihn in ein Gespräch verwickelt, ihn umfangen und ihm auf seine Fragen ihre Jacken offen gezeigt hätten, um ihn abzulenken. Alsdann habe der Beschwerdeführer seinem Mittäter das Mobiltelefon von F.________ von diesem unbemerkt hinter dem Rücken übergeben.