Dagegen erhob dieser, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 25. September 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 20. September 2025 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter sei Ziffer 2 des Entscheiddispositivs des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 20. September 2025 aufzuheben und es sei eine Untersuchungshaft von einem Monat anzuordnen.