1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren (BM 25 31256) wegen Raufhandels, versuchter schwerer Körperverletzung und Diebstahls. Am 17. September 2025 wurde der Beschwerdeführer vorläufig festgenommen. Am 19. September 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz), der Beschwerdeführer sei für drei Monate in Untersuchungshaft zu versetzen.